Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.2022
- Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Wegedreiecks Münster, nachfolgend Wegedreieck genannt, sind Bestandteil der zwischen dem Wegedreieck und seinen Auftraggebern geschlossenen Verträge.
- Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich und schriftlich von dem Wegedreieck bestätigt.
- Vertragsabschluss
- Der Abschluss von Verträgen zwischen den Auftraggebern und dem Wegedreieck über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen, sowie Änderungen oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.
- Termine und Fristen für die vertraglichen Leistungen des Wegedreiecks werden erst mit Vertragsabschluss verbindlich.
- Leistungen
- Das Wegedreieck erbringt seine Leistungen durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.
- Auch wenn Leistungen vertragsgemäß an Dritte zu erbringen sind, bestehen die vertraglichen Verpflichtungen nur gegen über den Auftraggebern des Wegedreiecks.
- Umfang, Form, Thematik und Ziel der Dienstleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und dem Wegedreieck festgelegt.
- Die Leistungen des Wegedreiecks werden insbesondere in Form von Ausbildung, Training und Beratung (Coaching, Supervision, Mentoring, Moderation und Organisationsberatung) erbracht.
- Zahlungen
- Die Rechnungen des Wegedreiecks sind bis spätestens 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge vom Auftraggeber zu begleichen.
- Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderungen sind unbestritten und rechtskräftig festgestellt.
- Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
- Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den Inhalten, die Auftraggebern oder Empfängern von Leistungen zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich dem Wegedreieck zu. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Wegedreiecks. Ein Mitschnitt auf Ton- oder Videobändern ist nur nach vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Wegedreiecks erlaubt.
- Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.
- Geheimhaltung, Datenschutz
- Das Wegedreieck verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.
- Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von dem Wegedreieck gespeichert.
- Das Wegedreieck ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers und der Kundengruppe in seiner öffentlichen Referenzliste zu führen.
- Kündigung, Rücktritt, Absagen von Terminen
- Beratungsverträge (Coaching, Supervision, Konfliktklärung, Mentoring, Organisationsberatung und Moderation) können von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Wird die Kündigung einseitig vom Kunden ausgesprochen, sind die vereinbarten Sitzungen voll zu bezahlen.
- Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, so muss er schriftlich abgesagt werden.
- Die Vertragsparteien versuchen, sich auf einen zeitnahen (im Beratungsfall innerhalb der darauffolgenden 14 Tage) Ersatztermin zu einigen. Gelingt dies, so entstehen keinen weiteren Kosten. Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von zwei Tagen vor dem ursprünglich vereinbarten Termin 25 %, innerhalb von einem Tag 50 % und unmittelbar am Tag 100 % des auf den abgesagten Termins entfallenden Honorars zzgl. der ggf. im Vertrag vereinbarten weiteren Kosten zu zahlen.
- Für Verträge, bei denen regelmäßig wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind (z.B. OE-Beratungen, Teamentwicklungen und Team-Supervisionen) gilt:
- Ausbildungen mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren können nur im Rahmen der Rücktrittsregel, wie unter 7.3.3 dargestellt ist, gekündigt werden. Der/die Ausbildungsteilnehmer:in bucht die Ausbildung in einem Stück und muss diese auch in ihrer Gesamtheit zahlen.
- Bei einem schriftlich zu erklärenden Rücktritt durch den /die Teilnehmer:in bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, im Rahmen einer Ausbildung und eines Trainings, wird eine Bearbeitungspauschale von 150 € berechnet. Bei der Absage 8 Wochen vor Ausbildungs-/Seminarbeginn werden 50 % der gesamten Teilnahme gebühren fällig, bei der Absage 4 Wochen vor Ausbildungs-/Seminarbeginn werden 75 % der gesamten Teilnahmegebühren fällig – bei einer Absage nach diesem Zeitpunkt 100 %. Dies gilt auch bei Nichterscheinen und Erkrankung des/der Teilnehmer:in. Ein:e Ersatzteilnehmer:in kann gestellt werden, bedarf jedoch der Zustimmung des Wegedreiecks und muss den Zugangsvoraussetzungen entsprechen.
- Weist der Auftraggeber nach, dass dem Wegedreieck durch die Absage eines Termins oder den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, reduziert sich die Zahlungsverpflichtung entsprechend.
- Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit ist der Eingang von Absage, Rücktritt und Kündigung bei dem Wegedreieck maßgebend.
- Rücktrittsvorbehalte, Zeitliche Verschiebung, Außerordentliche Kündigung
- Im Falle höherer Gewalt oder Krankheit oder das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl ist das Wegedreieck berechtigt, das Seminar/die Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Kann das Wegedreieck eine Leistung in einem Vertragsverhältnis gem. Ziff. 7.2. nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird das Wegedreieck mit dem Auftraggeber einen neuen Termin vereinbaren. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Außerordentliche Kündigung durch das Wegedreieck bei Fort- und Weiterbildungen. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung aufseiten des Wegedreiecks ist insbesondere gegeben, wenn Teilnehmende die Veranstaltung nachhaltig stören, dauerhaft eine aktive Mitarbeit verweigern, auf eine schriftliche Zahlungserinnerung keine fristgemäße Zahlung erfolgt, eine Urheberrechtsverletzung begangen wird oder wenn nachweislich festzustellen ist, dass das Weiterbildungsziel durch den/die Teilnehmer:in nicht erreicht werden kann. Ein Anspruch des/der Teilnehmers:in auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts, besteht in diesem Fall nicht.
- Haftung
- Alle Informationen, Methoden und Empfehlungen, die im Rahmen der Ausbildung und Beratung des Wegedereiecks an den Auftraggeber weitergegeben werden, beruhen auf Quellen, die das Wegedreieck als zuverlässig erachtet.
- Weder das Wegedreieck, noch die von ihm mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Personen, können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Rahmen der jeweiligen Tätigkeiten (Ausbildung und Beratung) gemachten, konkreten Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
- Das Wegedreieck und die von ihm beauftragten Personen haften für über Ziff. 9.1. hinausgehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Alle Teilnehmer:innen an den Ausbildungs- und Beratungsveranstaltungen tragen die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen.
- Übertragbarkeit der Rechte
- Der Auftraggeber kann seine Rechte aus einem mit dem Wegedreieck geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass das Wegedreieck dem schriftlich zustimmt.
- Vertrauliche Informationen | Datenschutz
- Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
- Urheberrechte
- Produkte, seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen aller Art und elektronische Trainingsmedien des Wegedreiecks, unterliegen dem Urheberrecht des Wegedreiecks und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden, es sei denn dies ist zur Erreichung des Vertragszweckes unerlässlich. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer:innen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Sektenpassus
- Die Seminare und Ausbildungen, sowie die gesamte Beratungsarbeit des Wegedreiecks beruhen auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen, nicht auf Ideologie oder einem Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen, sowie ihnen nahestehenden Unternehmen ab.
- Wir erklären, dass das Wegedreieck nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt.
- Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für Schulungen, Kurse oder Seminare, welche eine Methode von L. Ron Hubbard zur Grundlage haben oder an diese „Technologien“ angelehnt sind und unterbinden jegliche Verbreitung in unserer Organisation. Wir organisieren keine Schulungen, Kurse oder Seminare nach oben genannten „Technologien“ und veranlassen niemanden dazu, diese zu organisieren bzw. zu besuchen.
- Wir unterhalten wissentlich keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen.
- Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, rechtliche Bindung, salvatorische Klausel
- Gerichtsstand ist 48149 Münster.
- Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.